Zahnbürste

Übernimmt die Zahnzusatzversicherung die Behandlung mit Invisalign®?

Eine Zahnkorrektur mit Invisalign® ist diskret, komfortabel und effektiv – aber auch mit gewissen Kosten verbunden. Viele Menschen fragen sich deshalb: Übernimmt meine Zahnzusatzversicherung für die Invisalign®-Behandlung? Oder bleibe ich auf den Kosten sitzen?

Die gute Nachricht: Eine Zahnzusatzversicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen einen grossen Teil der Behandlungskosten für Invisalign® abdecken.

Invisalign® und Versicherung – wer übernimmt die Kosten?

Die Grundversicherungen übernehmen die Behandlung mit Invisalign® in der Regel nicht – weder bei Erwachsenen noch bei Jugendlichen.

Die Zahnzusatzversicherung kann eine sinnvolle Unterstützung für die Invisalign®-Finanzierung sein – vorausgesetzt, der gewählte Tarif deckt Aligner-Behandlungen ab. Ob die Kosten teilweise oder vollständig übernommen werden, hängt vom Versicherungsvertrag ab.

Zahnzusatzversicherung für Invisalign® – was ist zu beachten?

Nicht jede Zahnzusatzversicherung übernimmt automatisch die Kosten für Invisalign®. Einige Basistarife schliessen ästhetische Behandlungen grundsätzlich aus. Andere wiederum haben spezialisierte Tarife, die Leistungen für Aligner-Therapien wie Invisalign® ausdrücklich enthalten.

Darauf sollten Sie achten:

  • Tarifdetails prüfen: Sind Aligner explizit eingeschlossen?
  • Erstattungshöhe: Manche Versicherer zahlen 50 Prozent, andere sogar bis zu 100 Prozent der anerkannten Kosten.
  • Leistungsstaffelungen: Oft gibt es Begrenzungen in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss.
  • Wartezeiten: Viele Versicherungen leisten erst nach einer Wartezeit von sechs bis zwölf Monaten.

Ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen, ob die Zahnzusatzversicherung für Invisalign® gilt, ist also unerlässlich – idealerweise vor Beginn der Behandlung.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Ein entscheidender Punkt für die Erstattung durch eine Zahnzusatzversicherung ist die medizinische Notwendigkeit. Wenn die Invisalign®-Behandlung lediglich aus ästhetischen Gründen erfolgt, lehnen viele Versicherer die Kostenübernahme ab. Ist jedoch ein zahnärztlicher oder kieferorthopädischer Befund vorhanden, kann die Versicherung zur Kasse gebeten werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt, den es zu beachten gilt: Die Behandlung darf noch nicht begonnen haben, wenn der Versicherungsvertrag abgeschlossen wird. Auch Empfehlungen durch den Zahnarzt, die vor Vertragsbeginn dokumentiert wurden, können zur Ablehnung führen.

Invisalign® bei ALIGNÉ – flexible Lösungen auch ohne Zahnzusatzversicherung

Bei ALIGNÉ, der Aligner-Expertise der Zahnboutique, erhalten Sie nicht nur eine individuell abgestimmte Invisalign®-Therapie, sondern auch volle Kostentransparenz. Die Preise für die Behandlung bewegen sich je nach Komplexität in der Regel zwischen 4'500 und 6'900 CHF.

Falls Sie keine geeignete Zahnzusatzversicherung für Invisalign® abgeschlossen haben, unterstützen wir Sie gerne mit flexiblen Ratenzahlungsmodellen. So können Sie Ihre Aligner-Therapie bequem finanzieren – ganz ohne versteckte Kosten oder finanzielle Überraschungen.

Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich bei ALIGNÉ ausführlich beraten. Gemeinsam finden wir heraus, welche Erstattungsmöglichkeiten bestehen und wie Ihre Reise zum neuen Lächeln aussehen kann.

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